Keine Entwicklung ist so rasant wie die Elektromobilität auf Fahrrädern. Vor Jahren noch von vielen verpöhnt, nutzen sie nunmehr schon nahezu alle, auch Sportler.Über 3 Millionen Räder mit Elektromotor sind bereits auf deutschen Straßen unterwegs, jährlich kommen hunderttausende dazu. Im Volksmund nennt man diese Räder „E-Bikes“, was nicht immer korrekt ist. Sie sind aber zu unterteilen in „Pedelec“, „S-Pedelec“ und „E-Bike“. Etwa 95% aller genutzten Elektrofahrräder sind „Pedelecs“. Die Bezeichnung Pedelec leitet sich von Pedal Electric Cycle ab und begründet sich durch das Antriebskonzept. Der Elektromotor unterstützt erst dann, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 25 km/h schaltet sich der Motor ab. Begründet ist das aus rechtlichen Gründen folgendermaßen: Denn nur unter diesen Voraussetzungen gilt das Pedelec noch als Fahrrad. Helm-, Versicherungspflicht, Führerschein und Zulassung sind zum Fahren eines Pedelecs deshalb nicht notwendig. Der Motor eines S-Pedelecs darf höchstens 500 Watt besitzen und die elektrische Unterstützung des Motors wird ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Damit gelten S-Pedelecs nicht mehr als Fahrrad, sondern gehören in die Kategorie der Kleinkrafträder. Voraussetzungen sind damit :Der Fahrer muß mindestens 16 Jahre alt und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Nötig ist das Versicherungskennzeichen und ein Helm. Auf Radwegen gilt das Fahrverbot und ist nur dann erlaubt ist, wenn es für Krafträder oder Kraftfahrzeuge freigegeben ist. Ein E-Bike ist dagegen ein Elektrofahrrad, das durch einen Schaltknopf oder Drehgriff von einem Elektromotor angetrieben wird und somit dem Elektromofa gleicht. Eine Pedaltreten ist damit nicht mehr erforderlich. Die höchste gestattete Motorleistung beträgt 500 Watt; die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Damit zählen die E-Bikes auch zu den Kleinkrafträdern. Somit ist eine Betriebserlaubnis und das Versicherungskennzeichen erforderlich. Vorzuweisen ist eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein der Klasse AM. Aber Helmpflicht besteht keine. Es gibt aber auch E-Bikes, die bis zu 25 km/h oder 45 km/h schnell fahren. Dann wird das Tragen eines Helmes sowie das Versicherungskennzeichen Pflicht.