Fahrradstraße


Was sind überhaupt Fahrradstraßen? 
Radler haben dort Vorrang, müssen sich aber an einige Regeln halten.
 Sie werden durch ein Verkehrschild (Nr. 244) ausgewiesen. Fahrradstraßen sind für Kraftfahrzeuge gesperrt. Personenkraftwagen, Motorräder und LKW dürfen dort nicht fahren. Auch Fußgänger, Rollerfahrer oder Inline-Skater sind auf der Fahrbahn tabu. Es sei denn, ein Zusatzschild am Beginn der Fahrradstraße läßt andere Fahrzeuge zu. Sind Autos auch erlaubt, dürfen sie unter Beachtung der üblichen Vorschriften auch parken oder als Anlieger verkehren. Falls ein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist, müssen diese von fahrradfahrenden Kindern unter acht Jahren, Fußgängenr und Inline-Skatern – wie in anderen Straßen auch – benutzt werden. Vorausgesetzt, ein Zusatzschild gibt das frei. In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Daran müssen sich alle Fahrzeuge halten, also Fahrräder ebenso wie gegebenenfalls Autos. Fahrradstraßen können in alle Richtungen benutzt werden, als Vorfahrtregel gilt dann rechts vor links. Fahrräder müssen zwar rechts, dürfen aber nebeneinander fahren. In Deutschland gibt es etwa 150 Fahrradstraßen, z.B. in Kassel in Hannover, in Münster, in Berlin, in Kiel, in Essen und in München.
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